Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

Ein Anteil beträgt € 55,00.

Eine Anteilskündigung, welche durch ein vom Vertragspartner unterzeichnetes Formular in der Geschäftsstelle ausgelöst wird, muss spätestens 3 Monate vor Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Die Auszahlung erfolgt nach stattgefundener Mitgliederversammlung für den betreffenden Jahresabschluss.

Das Halten von Hunden und Katzen bedarf einer schriftlichen Genehmigung der Baugenossenschaft. Diese Genehmigung erfolgt stets widerruflich. Sollten von dem Tier Belästigungen für die Nachbarn oder Beschädigungen am Gebäude ausgehen, kann die Genehmigung widerrufen werden.
Kleintierhaltung, d.h. die Haltung von Hamstern, Meerschweinchen, Fische, Vögel o.ä. bedürfen keiner gesonderten Genehmigung.

Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders sollte zu allererst das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden.
In besonderen Fällen (z.B. bei lauten Partys bis spät in die Nacht) kann als letzte Konsequenz auch die Polizei um Hilfe gebeten werden.

Jegliche Installationen im Fassadenbereich bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Baugenossenschaft.

Schon wegen der erhöhten Brandgefahr ist das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon nicht erlaubt. Wenn ein Elektro- oder Gasgrill verwendet wird, sollte man darauf achten, dass es zu keiner starken Rauchentwicklung kommt, damit die Nachbarn nicht gestört werden.
Gerade bei der Benutzung von Terrassen und Balkonen ist immer besondere Rücksichtnahme gefragt, denn schnell könnten sich Nachbarn dadurch gestört fühlen.

Unsere Wohnungen verfügen in den meisten Fällen im Keller über einen Waschraum, in dem die eigenen Waschmaschinen der Mieter untergebracht sind. Ist dies der Fall, sollte das Waschen in den Wohnungen unterlassen werden.
Zum Trocknen der Wäsche stehen in sehr vielen unserer Wohnhäuser Trockenräume bzw. Trockenspeicher zur Verfügung.
Sie können Ihre Wäsche auch auf einem Wäscheständer auf dem Balkon (falls die Wohnung über einen Balkon verfügt) trocknen. Allerdings ist hier darauf zu achten, dass der Wäscheständer nicht über die Balkonbrüstung hinausragt. Das Spannen einer Wäscheleine in Sichthöhe ist nicht erlaubt.
Das Trocknen der Wäsche direkt in der Wohnung ist, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, nicht gestattet.

1. Wohnung:
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung vom Vertragspartner unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats in der Geschäftsstelle eingegangen ist. Die Kündigung wird dann rechtswirksam zum Ablauf des übernächsten Monats.

2. Garage und Tiefgaragenstellplätze, Außenstellplätze:
Stellplätze können mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss vom Vertragspartner unterschrieben sein.

Freie Wohnungen werden grundsätzlich nur noch auf unserer Homepage auf der Startseite angeboten. Wohnungssuchende können sich über einen Link darauf bewerben. Die Vergabe erfolgt dann durch den Vorstand nach bestimmten Kriterien.

Bei öffentlich geförderten Wohnungen, also Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, müssen Sie beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen eine Wohnberechtigungsbescheinigung oder einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Die Antragsformulare für diese Bescheinigung erhalten Sie entweder in unserer Geschäftsstelle, im Bürgerbüro der Stadt Wolfratshausen oder direkt beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
Sobald das Landratsamt die Wohnberechtigung erteilt hat, werden Sie auch direkt vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen für frei gemeldete Wohnungen vorgeschlagen.

Diese Frage kann so nicht einfach beantwortet werden. Entscheidend hierfür sind Ihre konkreten Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf Ihre „neue Wohnung“. Ein weiterer Faktor ist die Fluktuation in dem jeweils gewünschten Wohngebiet. Umso offener und flexibler Sie Ihre Wohnungssuche gestalten, desto eher werden wir es schaffen Sie mit passendem Wohnraum zu versorgen. Ist Ihre Suche sehr speziell und grenzt den Großteil unserer Objekte aus, dann kann sich diese auch als langwierig erweisen.

Eine neue Bankverbindung muss immer über das SEPA-Lastschrift-Mandat eingereicht werden.
Ihre neue postalische Anschrift, E-Mail Adresse oder Telefonnummer können Sie uns formlos telefonisch mitteilen.
Bei Namensänderungen durch Heirat o.ä. benötigen wir eine Kopie der Heiratsurkunde.

Eine Mietbescheinigung über die Zusammensetzung der aktuellen Nutzungsgebühr, aufgeschlüsselt nach Netto-Kaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung, stellen wir Ihnen auf Wunsch aus. Auch eine Bescheinigung darüber, dass die monatlich fällige Nutzungsgebühr stets pünktlich bei uns eingezahlt wurde und Verstöße gegen die Hausordnung nicht vorliegen, kann ggf. ausgestellt werden.

Sollte es in Ihrer Wohnung Probleme mit einem tropfenden Wasserhahn, verstopften Abflüssen oder Ähnlichem geben, steht Ihnen unsere Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten:

montags, dienstags, mittwochs, freitags von 8:00 – 12:00 Uhr

und donnerstags von 
14:00 – 17:00 Uhr


persönlich und außerhalb der Geschäftszeiten bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 08171/387090 und unter der Faxnummer 08171/3870910 zur Verfügung.

Gern können Sie uns Ihre Reparaturen auch schnell und einfach per E-Mail melden.

Weitere wichtige Rufnummern finden Sie am schwarzen Brett im Eingangsbereich oder können sie hier downloaden.