Mitgliedschaft

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    Erwerb der Mitgliedschaft

    Erst mit Anmietung einer Wohnung ist eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft möglich. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer Beitrittserklärung und der Zustimmung durch die Genossenschaft.

    Bei der Aufnahme sind ein Eintrittsgeld in Höhe von 30,- EUR sowie Geschäftsanteile gestaffelt nach der Bruttomiete zu zahlen.

    Dafür entfällt die Zahlung einer Kaution.

    Die Vorteile einer Genossenschaftswohnung:

    • Lebenslanges Wohnrecht
    • Preiswerter Wohnraum
    • Professionelle Nebenkostenabrechnung
    • Hausmeister-Service
    • Freundliche Betreuung durch unsere Mitarbeiter

    Wenn Sie noch Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf oder wenden sich direkt an die Geschäftsstelle.

    Beenden der Mitgliedschaft

    Bei Beendigung der Mitgliedschaft (z.B. durch Auszug aus der Wohnung) erhalten Sie Ihre Geschäftsanteile nach Ablauf der Kündigungsfrist in voller Höhe wieder zurück.

    Kündigung der Mitgliedschaft:

    1. Das Mitglied hat das Recht durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären.
    2. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen.
    3. Das Mitglied hat ein auf einen Monat befristetes außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe des § 67a GenG, wenn die Mitgliederversammlung
      1. eine wesentliche Änderung des Gegenstandes der Genossenschaft
      2. eine Erhöhung des Geschäftsanteils,
      3. die Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen,
      4. die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung der Mitglieder zur Leistung von Nachschüssen,
      5. eine längere Kündigungsfrist als zwei Jahre,
      6. die Einführung oder Erweiterung der Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen oder von anderen Leistungen der Genossenschaft oder zur Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen beschließt.
    4. Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresabschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist, d.h., dass die Auszahlung erst nach stattgefundener Mitgliederversammlung für den betreffenden Jahresabschluss erfolgt.

     

    Geschäftsanteile

    Der Geschäftsanteil beträgt 55 EUR.

    Bei der Überlassung einer Wohnung oder von Geschäftsräumen bemisst sich die Höhe der Beteiligung nach dem auf einen vollen Geschäftsanteil abgerundeten Gegenwert von 3 monatlichen Netto-Mieten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Nutzungsverhältnisses.

    Für die Überlassung eines oberirdischen Stellplatzes, einer Einzelgarage, eines Tiefgaragenstellplatzes oder eines Parkdeckstellplatzes sind 4 Geschäftsanteile zu übernehmen.

    Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen.

    Infos zur Vermietung

    Die Baugenossenschaft Wolfratshausen eG vermietet Sozialwohnungen und EOF-Wohnungen, für die ein vom Landratsamt ausgestellter „Wohnberechtigungsschein“ benötigt wird. Diesen Wohnberechtigungsschein erhalten Einzelpersonen, oder Familien, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Zusätzlich hat die Baugenossenschaft nicht mehr gebundene Sozialwohnungen und frei finanzierte Wohnungen im Bestand, für die keine bestimmten Einkommensgrenzen gelten und somit unter sozialen Gesichtspunkten frei vergeben werden können.