Wie viel kostet ein Genossenschaftsanteil?
Ein Anteil beträgt € 55,00.
Wie hoch ist die Dividende?
Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr auf der Mitgliederversammlung beschlossen. In den letzten Jahren lag sie bei 4 %.
Wann bekomme ich die Dividende?
Die Dividende wird immer in der 2. Jahreshälfte eines Jahres, berechnet auf das Guthaben per 1.1. des Vorjahres, gezahlt.
Wozu brauche ich einen Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag kann jeder seine Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) bis maximal € 801,00 von der Steuer freistellen.
Wird keiner bei uns abgegeben, oder reicht dieser nicht aus, müssen wir Kapitalertragsteuer abführen.
Wann bekomme ich die Anteile wieder ausgezahlt?
Eine Anteilskündigung, welche durch ein vom Vertragspartner unterzeichnetes Formular in der Geschäftsstelle ausgelöst wird, greift zum Ende des Folgejahres. Die Auszahlung erfolgt dann ein halbes Jahr darauf, d.h. 1,5 bis 2,5 Jahre nach der Kündigung.
Ist Tierhaltung erlaubt?
Das Halten von Hunden und Katzen bedarf einer schriftlichen Genehmigung der Baugenossenschaft. Diese Genehmigung erfolgt stets widerruflich. Sollten von dem Tier Belästigungen für die Nachbarn oder Beschädigungen am Gebäude ausgehen, kann die Genehmigung widerrufen werden.
Kleintierhaltung, d.h. die Haltung von Hamstern, Meerschweinchen, Fische, Vögel o.ä. bedürfen keiner gesonderten Genehmigung.
Ruhezeiten / Lärmbelästigung: Was soll ich tun wenn mein Nachbar zu laut ist?
Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders sollte zu allererst das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden.
In besonderen Fällen (z.B. bei lauten Partys bis spät in die Nacht) kann als letzte Konsequenz auch die Polizei um Hilfe gebeten werden.
Darf ich eine Parabolantenne, Markise etc. installieren?
Jegliche Installationen im Fassadenbereich bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Baugenossenschaft.
Wie darf ich meinen Balkon/meine Terrasse nutzen? Darf ich in den Außenbereichen grillen?
Schon wegen der erhöhten Brandgefahr ist das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon nicht erlaubt. Wenn ein Elektro- oder Gasgrill verwendet wird, sollte man darauf achten, dass es zu keiner starken Rauchentwicklung kommt, damit die Nachbarn nicht gestört werden.
Gerade bei der Benutzung von Terrassen und Balkonen ist immer besondere Rücksichtnahme gefragt, denn schnell könnten sich Nachbarn dadurch gestört fühlen.
Wo wasche und trockne ich meine Wäsche?
Unsere Wohnungen verfügen in den meisten Fällen im Keller über einen Waschraum, in dem die eigenen Waschmaschinen der Mieter untergebracht sind. Ist dies der Fall, sollte das Waschen in den Wohnungen unterlassen werden.
Zum Trocknen der Wäsche stehen in sehr vielen unserer Wohnhäuser Trockenräume bzw. Trockenspeicher zur Verfügung.
Sie können Ihre Wäsche auch auf einem Wäscheständer auf dem Balkon (falls die Wohnung über einen Balkon verfügt) trocknen. Allerdings ist hier darauf zu achten, dass der Wäscheständer nicht über die Balkonbrüstung hinausragt. Das Spannen einer Wäscheleine in Sichthöhe ist nicht erlaubt.
Das Trocknen der Wäsche direkt in der Wohnung ist, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, nicht gestattet.
Welche Kündigungsfristen gelten für Wohnungen und KFZ-Stellplätze?
1. Wohnung:
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung vom Vertragspartner unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats in der Geschäftsstelle eingegangen ist. Die Kündigung wird dann rechtswirksam zum Ablauf des übernächsten Monats.
2. Garage und Tiefgaragenstellplätze, Außenstellplätze:
Stellplätze können mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss vom Vertragspartner unterschrieben sein.
Ich suche eine Wohnung. Was muss ich tun?
Freie Wohnungen werden grundsätzlich nur noch auf unserer Homepage auf der Startseite angeboten. Wohnungssuchende können sich über einen Link darauf bewerben. Die Vergabe erfolgt dann durch den Vorstand nach bestimmten Kriterien.
Bei öffentlich geförderten Wohnungen, also Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, müssen Sie beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen einen Wohnberechtigungsbescheinigung beantragen. Die Antragsformulare für diese Bescheinigung erhalten Sie entweder in unserer Geschäftsstelle, im Bürgerbüro der Stadt Wolfratshausen oder direkt beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
Sobald das Landratsamt die Wohnberechtigung erteilt hat, werden Sie auch direkt vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen für frei gemeldete Wohnungen vorgeschlagen.
Wie lange muss ich auf eine Wohnung warten?
Diese Frage kann so nicht einfach beantwortet werden. Entscheidend hierfür sind Ihre konkreten Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf Ihre „neue Wohnung“. Ein weiterer Faktor ist die Fluktuation in dem jeweils gewünschten Wohngebiet. Umso offener und flexibler Sie Ihre Wohnungssuche gestalten, desto eher werden wir es schaffen Sie mit passendem Wohnraum zu versorgen. Ist Ihre Suche sehr speziell und grenzt den Großteil unserer Objekte aus, dann kann sich diese auch als langwierig erweisen.
Neue Bankverbindung / Anschrift / Name
Eine neue Bankverbindung muss immer über das SEPA-Lastschrift-Mandat eingereicht werden.
Ihre neue postalische Anschrift, E-Mail Adresse oder Telefonnummer können Sie uns formlos telefonisch mitteilen.
Bei Namensänderungen durch Heirat o.ä. benötigen wir eine Kopie der Heiratsurkunde.
Mietbescheinigung
Eine Mietbescheinigung über die Zusammensetzung der aktuellen Nutzungsgebühr, aufgeschlüsselt nach Netto-Kaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung, stellen wir Ihnen auf Wunsch aus. Auch eine Bescheinigung darüber, dass die monatlich fällige Nutzungsgebühr stets pünktlich bei uns eingezahlt wurde und Verstöße gegen die Hausordnung nicht vorliegen, kann ggf. ausgestellt werden.
Wie kann ich eine Reparatur melden?
Sollte es in Ihrer Wohnung Probleme mit einem tropfenden Wasserhahn, verstopften Abflüssen oder Ähnlichem geben, steht Ihnen unsere Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten:
montags, dienstags, mittwochs, freitags von 8:00 – 12:00 Uhr
und donnerstags von 14:00 – 17:00 Uhr
persönlich und außerhalb der Geschäftszeiten bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 08171/387090 und unter der Faxnummer 08171/3870910 zur Verfügung.
Gern können Sie uns Ihre Reparaturen auch schnell und einfach per E-Mail melden.
Weitere wichtige Rufnummern finden Sie am schwarzen Brett im Eingangsbereich oder können sie hier downloaden.